Vereinsjubiläen
Hier finden Sie die Möglichkeiten von Ehrungen durch den KreisSportBund HSK bzw. den LandesSportBund NRW sowie die Verleihung der Sportplakette des Bundespräsidenten.
Bei Fragen oder Anregungen sprechen Sie uns gerne an!
Ehrung durch den KSB HSK
Der KreisSportBund nimmt auf Einladung an 100-, 125- und 150jährigen Vereinsjubiläen teil. Es wird ein Grußwort gesprochen und ein individuelles Gratulationsschreiben mit einem Gutschein für eine Übungsleiter-C-Ausbildung "Breitensport" (Wert ca. 280 €) übergeben.
Voraussetzungen für die Ehrung durch den KreisSportBund sind:
-Einladung zur offiziellen Veranstaltung zum Vereinsjubiläum
-Übersendung einer Kopie des Antrages an den LandesSportBundes
Die Ehrengaben überreicht der Vorsitzende des KreisSportBundes oder dessen Vertreter. Bei allen übrigen Vereinsjubiläen erhält der Verein ein Gratulationsschreiben.
Ehrung durch den KSB HSK -Antragsformular-
Ehrung durch den Landessportbund NRW
Der LandesSportBund erstellt für 100-, 125- oder 150-jährige Vereinsjubiläen eine Urkunde und einen Scheck in Höhe von 200 €. Der Verein muss dem LandesSportbund mit einem vorgegebenen Antragsvordruck das Vereinsjubiläum mitteilen (siehe pdf.Dokument). Die Ehrengaben überreicht ein Mitglied des Präsidiums des LandesSportBundes, sofern dies nicht möglich ist, der Vorsitzende des KreisSportBundes oder dessen Vertreter.
Verleihung der Sportplakette des Bundespräsidenten
Als einmalige Auszeichnung für Turn- und Sportvereine ist die Sportplakette des Bundespräsidenten bestimmt. Sie wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens auf Antrag verliehen. Dieser Antrag muss mit dem entsprechenden Vordruck mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum beim LandesSportBund NRW eingereicht werden. Der Antrag und die Richtlinien sind als pdf.Dokument unten aufgeführt.
Michael Kaiser
Geschäftsstellenleitung-Dipl.-Sportlehrer-
Qualifizierung
Vereinsberatung
Veranstaltungen
Mo-Do 9-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr