Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

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Wesentliche Charakteristika des Programms:

Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).

Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.

Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über die jeweils zuständige Bezirksregierung möglich. Eine vorherige Absprache interessierter Sportvereine mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.

Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse und Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie hier.

Michael Kaiser

Geschäftsstellenleitung

-Dipl.-Sportlehrer-
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