Förderung der Übungsarbeit
Frist bis zum 07.07.2024 verlängert - Jetzt beantragen!
Auch im Jahr 2024 können die Sportvereine wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. stellen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist (30.03-07.07.2024).
Voraussetzung für die Antragstellung ist neben einer aktuellen Bestandsmeldung die Mitgliedschaft im KreisSportBund HSK.
Rückfragen zur Antragstellung bitte unter:
e-Mail: uebungsarbeit@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-935/ -936/ -619 oder -910
Ansprechpartnerin: Frau Streyer/Frau Schleuter
Link zur Antragstellung:
www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
Förderaufruf
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Michael Kaiser
Geschäftsstellenleitung-Dipl.-Sportlehrer-
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